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mfreivogel

Brauchen wir ein Bedrohungsmanagement?

Vor gut 50 Jahren wurde ich als Kantischüler und Student widerrechtlich überwacht und es wurden (widerrechtlich) Akten (sog. «Fichen») über mich angelegt. Vor rund 30 Jahren flog diese «Fichenaffäre» auf und sie wurde im Jahr 1990 auch im damaligen «Grossen Rat» (heute Kantonsrat) aufgearbeitet.


Worum es geht

Ich war damals schon Ratsmitglied. Rund 3500 Personen waren im Kanton Schaffhausen davon betroffen. Das alles lässt bei mir die Alarmglocken läuten, wenn es heute darum geht, dass jede Person eine andere Person bei der Fachstelle Bedrohungsmanagement anzeigen kann als mutmasslich «gefährdende Person», die schwerwiegende Straftaten begehen könnte. Diese Fachstelle kann bei der Prüfung des Falles sensible Daten bearbeiten sowie verknüpfen und Erkundigung bei anderen Personen über mich einholen. Das heisst, meinen höchst persönlichen Fussabdruck, den ich bei Behörden und/oder sonstwo (Arbeitgeber) hinterlassen habe, offenlegen.


Meine Meinung

Das ist - die «Fichenaffäre» lässt grüssen! - ebenso heikel wie missbrauchsanfällig, und muss deshalb sauber geregelt werden. An dieser anspruchsvollen Regelung habe ich intensiv mitgearbeitet und konnte dabei beispielsweise erreichen, dass belastende und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt geprüften werden müssen, so wie es auch im Strafrecht gilt. Und am Schluss habe ich mich durchgerungen, diese Regelung anzunehmen. Weshalb? Ich sage nur: Attentat im Kantonsrat in Kanton Zug mit mehreren Todesopfern und Verletzten, Amokfahrt mit einem Lastwagen in Nizza mit zahlreichen Opfern, Geiselnahme in einem Zug in der Nähe von Yverdon, Messerangriff auf einen jüdischen Mitbürger in Zürich. Wir müssen das Möglichste tun, um solches zu verhindern, ohne dabei die Freiheit und die Privatsphäre der Menschen unverhältnismässig zu beeinträchtigen. Wohlwissend, dass eine absolute Sicherheit nie gewährleistet werden kann. Der Entscheid ist mir nicht leicht gefallen.

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